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   BFH, 21.03.2018 - V B 144/17   

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https://dejure.org/2018,10663
BFH, 21.03.2018 - V B 144/17 (https://dejure.org/2018,10663)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2018 - V B 144/17 (https://dejure.org/2018,10663)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2018 - V B 144/17 (https://dejure.org/2018,10663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 27 Abs 19, FGO § 74, FGO § 132, UStG VZ 2009
    Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i.S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i.S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 19 UStG 2005, § 74 FGO, § 132 FGO, UStG VZ 2009
    Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i.S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Nachforderung von Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i.S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 27 Abs. 19 ; FGO § 74, § 132
    Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Nachforderung von Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i.S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzamt zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung befugt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2018, 960
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 21.03.2018 - V B 144/17
    Zur Begründung wies das FG darauf hin, dass es nach dem BFH-Beschluss vom 6. August 1985 VII B 3/85 (BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672) über das Bestehen einer rechtswegfremden Gegenforderung in Aufrechnungsfällen nicht entscheiden dürfe.

    Entgegen dem Beschluss des FG ist dabei für eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO entsprechend dem BFH-Beschluss in BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672 kein Raum.

    Für die Rechtmäßigkeit eines nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG erlassenen Änderungsbescheids kommt es indes nur auf das Bestehen eines abtretbaren Nachforderungsanspruchs, nicht aber auf eine spätere Aufrechnung an, so dass der BFH-Beschluss in BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672 für den Streitfall ohne Bedeutung ist.

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus BFH, 21.03.2018 - V B 144/17
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Februar 2017 V R 16, 24/16 (BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760, Rz 24) entschieden, dass das FA die Umsatzsteuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann ändern darf, wenn diesem ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760, Rz 49 das Bestehen des Nachforderungsanspruchs geprüft und bejaht.

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus BFH, 21.03.2018 - V B 144/17
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 V R 37/10 (BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128) beantragte die Q-KG die Erstattung der von ihr als Leistungsempfänger gezahlten Steuer, für die sie keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte.
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Das Finanzamt muss einerseits im Verhältnis zum Bauleister bereits bei der Festsetzung der Umsatzsteuer gegenüber dem Bauleister das Bestehen und die Abtretbarkeit der Forderung gegen den Leistungsempfänger klären (vgl. BFH, Beschluss vom 21. März 2018 - V B 144/17 - MwStR 2018, 616; BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, V R 16/16, V R 24/16 - DStR 2017, 777).
  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog.

    Mit dem Bundesfinanzhof geht die erkennende Kammer zunächst bereits davon aus, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht - hier dem des Freistaats Bayern nach Art. 26 i.V.m. Art. 3 Satz 1 BayVSG - als Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erwähnt und damit als verfassungsfeindlich (Art. 4 Satz 1 BayVSG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 BVerfSchG) gekennzeichnet sind, eine solche Erwähnung im Rechtsverkehr dann mit Tatbestandswirkung gegen sich gelten lassen müssen, solange und soweit - wie hier unstreitig für den Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 und auch seine vorhergehenden Ausgaben, namentlich die von der Beklagten herangezogene Fassung aus dem Jahr 2017, der Fall - hiergegen kein (verwaltungsgerichtlicher) Rechtsschutz verfolgt und durchgesetzt wird (vgl. BFH, U.v. 14.3.2018 - V R 36.16 - juris Rn 29, mit Anm. Heuermann DStR 2018, 960; Seer JZ 2019, 513, 515; zum Rechtsschutz gegen die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht Bayern vgl. beispielsweise BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 K 5261/15

    Umsatzsteuer 2009

    Sei in einem Klageverfahren die Rechtmäßigkeit eines nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG erlassenen Änderungsbescheids streitig, hat das FG über das Bestehen des Nachforderungsanspruchs zu entscheiden (BFH, Beschluss vom 21. März 2018 - V B 144/17, BFH/NV 2018, 734).
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